Wunschkost
Für die Kost gilt generell: Erlaubt ist alles, was der Mensch verträgt. Das heißt Wunschkost.
Nachlesen im BausteinEssen anbieten: Vorlieben und AuswahlFür die Kost gilt generell: Erlaubt ist alles, was der Mensch verträgt. Das heißt Wunschkost.
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