Demenz: Einwilligung, Vorsorgevollmacht, Betreuung
تدرّب على الحالةFrau Hartmann, 80 — die Zettel in der KücheRechtlicher Aspekt
Bei der Aufnahme wird auch die rechtliche Situation geprüft:
- Inwieweit kann er selbst in diagnostische Maßnahmen einwilligen?
- Kann er selbst einsehen und urteilen (einsichts- und urteilsfähig)?
- Wer vertritt ihn gesetzlich? Gibt es eine Vorsorgevollmacht, oder hat er eine gesetzliche Betreuung?
Viele Betroffene leugnen die Erkrankung und ihre Defizite. Neuropsychologische Tests lehnen sie ab, meist aus Angst und um sich psychologisch selbst zu schützen. Später sind sie wegen der organischen Veränderungen im Gehirn zur Krankheitseinsicht nicht mehr in der Lage. Deshalb sollte jeder Betroffene die Möglichkeit zu Beratung und Diagnostik bekommen. So kann er zum Beispiel noch Vorausverfügungen treffen. Lehnt er Aufklärung und Diagnostik ab, wird das akzeptiert.
Freiheitsbeschränkende Maßnahmen können in einigen Fällen unumgänglich sein, zum Beispiel bei Selbst- oder Fremdgefährdung. Sie sind immer nur das allerletzte Mittel. Angewendet werden dürfen sie nur, wenn keine pflegerische Intervention mehr wirkt.
Prüfe, ob er einwilligungsfähig ist und ob eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzliche Betreuung besteht. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind immer nur das allerletzte Mittel.
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Warum soll ein Mensch mit beginnender Demenz früh Diagnostik und Beratung bekommen?
damit er zum Beispiel noch Vorausverfügungen treffen kann; später ist er zur Krankheitseinsicht nicht mehr in der Lage; lehnt er ab, wird das akzeptiert
Was prüfst du rechtlich, wenn ein Mensch mit Demenz aufgenommen wird?
Prüfe, ob er einwilligungsfähig ist und ob eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzliche Betreuung besteht. Freiheitsbeschränkende Maßnahmen sind immer nur das allerletzte Mittel.