Vorsorgevollmacht

Im Fall übenLydia Schmidt, 86 — Hier will ich bleiben

Mit ihr bevollmächtigt jemand eine Vertrauensperson, für ihn bestimmte Entscheidungen zu treffen, ohne dass ein Betreuungsgericht sie bestellt hat.

Nachlesen im BausteinVorsorgevollmacht, Betreuung, Notvertretung
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