Vorsorgevollmacht
Mit ihr bevollmächtigt jemand eine Vertrauensperson, für ihn bestimmte Entscheidungen zu treffen, ohne dass ein Betreuungsgericht sie bestellt hat.
Nachlesen im BausteinVorsorgevollmacht, Betreuung, NotvertretungMit ihr bevollmächtigt jemand eine Vertrauensperson, für ihn bestimmte Entscheidungen zu treffen, ohne dass ein Betreuungsgericht sie bestellt hat.
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