Kälte und Wärme bei Schmerzen
Vakada çalışEmine Aydın, 75 — „Es ziept halt“Kälte- und Wärmeanwendungen
Kälte lässt die Temperatur sinken. Dadurch verengen sich die Blutgefäße, und der Stoffwechsel vor Ort wird herabgesetzt. Es bilden sich deutlich weniger Ödeme. Außerdem nimmt die Schmerzsensibilität ab. Hilfreich ist Kälte vor allem bei Schwellungen, Prellungen, einem akuten Trauma, entzündlichen Prozessen und nach orthopädischen Operationen. Für die Kältetherapie eignen sich zum Beispiel kalte Umschläge oder Gelpacks mit 15 °C, eingewickelt in ein Tuch. Kälte darf nicht direkt auf eine Wunde.
Eis wirkt noch kälter und deutlich intensiver. Den Eisbeutel oder das Gelpack wickelst du in ein Tuch oder eine dünne Stoffhülle. So legst du ihn für 5–10 Minuten auf die Haut. Achte darauf, dass die Haut dabei rosa bleibt und keine Kälteschäden bekommt.
Wärme um 40–45 °C erweitert die Gefäße (Vasodilatation). Auch das kann die Sensibilität für Schmerz verringern. Außerdem entspannt Wärme die Muskeln. Geeignet ist sie vor allem bei Menstruationsbeschwerden, rheumatischer Arthritis, Koliken, Krämpfen, Muskel- und Rückenschmerzen und Gelenkbeschwerden. Möglich sind Körnerkissen, Bäder, Auflagen oder Wickel. Eine Anwendung dauert 5–10 Minuten, wenn nötig 20–30 Minuten. Kontraindiziert ist Wärme bei Thrombosen, Verletzungen und akuten Entzündungen.
Kälte oder Wärme empfindet nicht jeder als angenehm. Die Stelle, auf der die Auflage liegt, beobachtest du gut. Bei Schmerzen, Veränderungen oder Unbehagen brichst du sofort ab. Bei Säuglingen, Neu- und Frühgeborenen bedenkst du, dass sie auskühlen oder sich verbrühen können.
Ist ein Mensch kognitiv eingeschränkt oder gelähmt, darfst du weder Kälte noch Eis noch Wärme anwenden. Er kann unangenehme Veränderungen nicht bemerken oder mitteilen.
Kälte bei akutem Trauma, Prellung und Schwellung, nie direkt auf eine Wunde. Wärme bei Muskel- und Rückenschmerzen, Krämpfen und Koliken, nicht bei akuter Entzündung, Verletzung oder Thrombose. Bei kognitiver Einschränkung oder Lähmung keine Kälte- oder Wärmeanwendung.
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Warum darf bei Menschen mit Lähmung keine Kälte- oder Wärmeanwendung erfolgen?
Sie bemerken unangenehme Veränderungen nicht oder können sie nicht mitteilen.
Wann wendest du Kälte an, wann Wärme?
Kälte bei akutem Trauma, Prellung und Schwellung, nie direkt auf eine Wunde. Wärme bei Muskel- und Rückenschmerzen, Krämpfen und Koliken, nicht bei akuter Entzündung, Verletzung oder Thrombose. Bei kognitiver Einschränkung oder Lähmung keine Kälte- oder Wärmeanwendung.